

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
Persönliche Beratung
Gesetzliche Sicherheit
Echte Entlastung
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und haben Fragen? Als examinierte Pflegefachkraft mit über 19 Jahren eigener Pflegeerfahrung und offizieller Anerkennung nach § 37 Abs. 7 SGB XI begleite ich Sie einfühlsam, kompetent und ohne erhobenen Zeigefinger.
✓ Anerkannte Beratungsstelle gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI
Mein Beratungsangebot für Sie und Ihre Familie
Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist gesetzlich vorgeschrieben – und für Sie dabei vollständig kostenlos.
Ich mache daraus mehr als eine Formalität: einen echten Gewinn für Ihren Pflegealltag.
Einschätzung Ihrer individuellen Pflegesituation
Gemeinsam schauen wir genau hin: Wie ist die Pflege heute organisiert? Wo liegen Stolpersteine, wo ungenutzte Möglichkeiten?
Praktische pflegefachliche Unterstützung
Konkrete Hilfestellung für den Alltag – von Pflegetechniken über Hilfsmittel bis zur kurzen Intervention direkt vor Ort.
Beratung zu Entlastungs- und Unterstützungsangeboten
Ich zeige Ihnen, welche Kurse, Hilfsmittel und Entlastungsleistungen Ihnen tatsächlich zustehen – und wie Sie sie bekommen.
Empfehlungen zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation
Von der Überprüfung des Pflegegrades bis zu konkreten Wegen, Überlastung als pflegende Angehörige zu vermeiden.
Vermittlung an weiterführende Angebote
Bei Bedarf vermittle ich Sie gezielt weiter – etwa an Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder Pflegekurse nach § 45 SGB XI.
Rechtssichere Dokumentation für Ihre Pflegekasse
Fristgerecht, vollständig und korrekt bescheinigt – damit Ihr Pflegegeld gesichert bleibt und keine Kürzung droht.

wie ich helfen kann
Wie ich Sie konkret unterstütze

Sicherheit statt Unsicherheit
Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten – damit Ihr Pflegegeld gesichert bleibt und keine bösen Überraschungen drohen.
Entlastung für pflegende Angehörige
Sie werden gehört, nicht kontrolliert. Der Besuch ist für Sie da – nicht gegen Sie.


Persönlich statt anonym
Beratung von jemandem, der häusliche Pflege nicht nur aus der Theorie kennt, sondern selbst über 19 Jahre gelebt hat.
Vernetzung mit den richtigen Anlaufstellen
Von Pflegekursen bis Pflegegrad-Überprüfung – Sie stehen mit Ihren Fragen nicht allein da.

FAQ – Häufige Fragen zum Beratungsbesuch
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Offiziell anerkannt – von allen namhaften Pflegekassen bestätigt
Markus Weller ist offiziell als Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannt.
Diese Anerkennung wurde von den nordrhein-westfälischen Landesverbänden der Pflegekassen ausgesprochen – im Namen der AOK, des BKK-Landesverbandes NORDWEST, der IKK classic, der KNAPPSCHAFT, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie sämtlicher Ersatzkassen (u. a. Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK).
Für Sie bedeutet das: Ihr Beratungsbesuch wird unabhängig von Ihrer Pflegekasse anerkannt und ordnungsgemäß abgerechnet – und Sie können sich zu 100 % auf die fachliche Qualität verlassen, die diesem Nachweis zugrunde liegt.
