
Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI
Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI
Die Pflege eines Angehörigen zu Hause bringt viele Fragen und Unsicherheiten mit sich. Oft fehlt eine fachliche Orientierung – genau hier unterstützen wir Sie.
Der Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI hilft Ihnen dabei, die Pflege sicher, gut organisiert und entlastend zu gestalten. Der Besuch findet bei Ihnen zu Hause statt und ist für Sie kostenfrei. Bei Nichteinhaltung sanktionsbewehrt (Kürzung/Entzug des Pflegegeldes).
Unser Ziel:
Mehr Sicherheit, Entlastung und Vertrauen für Sie und Ihre Angehörigen.
Mehr Sicherheit im Pflegealltag
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist der Beratungsbesuch gesetzlich vorgeschrieben. Ab Pflegegrad 2 bis 5 muss dieser halbjährlich stattfinden, bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig.
Doch der Besuch ist weit mehr als eine Pflicht:
Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, zeigen Ihnen passende Hilfsmittel und informieren Sie über mögliche Entlastungsleistungen – individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Kompetenz mit Herz
Markus Weller bringt langjährige Erfahrung als Krankenpfleger, Pflegedienstleiter und Qualitätsmanager im Gesundheitswesen mit.
Besonders wertvoll ist zudem die persönliche Erfahrung aus 19 Jahren häuslicher Pflege.
Unterstützt wird er von Karina Weller, Fachkrankenschwester für Geriatrie, mit besonderer Expertise in der Altersmedizin.
FAQ – Häufige Fragen zum Beratungsbesuch
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